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Agentur DB2001 Deutschland 51373 Leverkusen Im Eisholz 25a Tel. 0214 - 6026524
 

USA Reise und Sicherheitshinweise

Folgende Informationen finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes:
Aktuelle Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Allgemeine Reiseinformationen
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Besondere Zollvorschriften
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Medizinische Hinweise

Direkt zu den USA Informationen


Krankenversicherung für das Ausland
Vielen Auswanderungswilligen ist nicht klar, dass die Reisekrankenversicherung nur einen
Auslandsaufenthalt von maximal sechs Wochen im Jahr abdeckt.
Für längere Auslandsaufenthalte sollte eine spezielle Auslandskrankenversicherung
abgeschlossen werden.
Auf jeden Fall sollten Sie ein Blick in die Tarifbeschreibungen und in das Bedingungswerk
werfen, denn die Angebote sind sehr unterschiedlich. So gibt es Policen, die nur einen
Basis-Schutz anbieten und z.B. keine zahnärztlichen Leitungen oder Behandlungen bei
Schwangerschaft abdecken.
Einige Versicherungen sind auf drei oder fünf Jahre begrenzt und haben keine
Verlängerungsoption.
Bedenken Sie bitte auch, das viele Tarife nur aus Deutschland heraus abgeschlossen
werden können, einige sind auch aus dem Ausland abschliessbar
Zunächst sollte festgestellt werden, ob in dem jeweiligen Aufenthaltsland eine
Sozialversicherungspflicht besteht, wenn der Wohnsitz in Deutschland aufgegeben
wird, und ob es ein Sozialversicherungsabkommen zwischen der Bundesrepublik und
dem Auswanderungsland gibt. Dies ist bei allen EU- und EWR-Ländern der Fall.
Doch selbst wenn Personen im Gastland beispielsweise gesetzlich krankenversichert
sind,so kann insbesondere in Bezug auf das Gesundheitssystem die Lücke zum
Versorgungsniveau in Deutschland sehr groß sein. In Ländern mit nationalem
Gesundheitsdienst sind die Leistungen für anspruchsvolle Bundesbürger etwa
vergleichsweise bescheiden. Dort ist man oft auf Privatärzte und -Kliniken angewiesen,
die entsprechend teuer sind. Die staatlichen Systeme vieler anderer Länder wie
z.B. die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) leisten nur ein absolutes Minimum an
ärztlicher Versorgung für den Notfall. Auch die freie Arztwahl ist vielerorts nicht
selbstverständlich.
Bei der Wahl des richtigen Tarifes sollte darauf geachtet werden, ob Assistance-
Leistungen eingeschlossen sind. Diese Hilfs- und Notdienste sind im Ausland besonders hilfreich, denn ein Assisteur organisiert im medizinischen Ernstfall unter anderem den
Transport in ein geeignetes Krankenhaus, hilft beim Vereinbaren von Behandlungs-
terminen oder stellt Dolmetscher zur Verfügung.
Worauf man achten sollte:
Vor Ausreise den sozialversicherungsrechtlichen Status klären.
Krankenkasse/-versicherer nach Umfang, Dauer und Vorausetzungen des Schutzes
im Aufenthaltsland fragen.
Bei weniger oder nicht vorhandenem Schutz eine private Auslandskrankenversicherung
abschließen.
Prüfen, ob private Auslandspolice auch bei Heimatbesuchen Versicherungsschutz
gewährt.
Klären, ob Assistance-Leistungen eingeschlossen sind.
Auf Laufzeiten, Altersbegrenzungen und Leistungsausschlüsse achten.
Prüfen, ob auch im Ausland freie Arzt- und Krankenhauswahl besteht.

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